Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BIOVEX – Professionelle Schädlingsbekämpfung · Stand: 2026
✓ Privatkunden (B2C)
✓ Gewerbliche Kunden (B2B)
✓ Schädlingsbekämpfung
✓ Reinigung & Entrümpelung
§ 1
Geltungsbereich
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Schädlingsbekämpfungs-, Reinigungs- und Beratungsleistungen zwischen BIOVEX – Jasin Murati, Falterweg 23, 44269 Dortmund (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2)
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Klauseln ausschließlich für eine Gruppe gelten, ist dies ausdrücklich angegeben.
(3)
Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2
Vertragsschluss
(1)
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angebote sind 30 Tage gültig.
(2)
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Bei mündlicher Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB mit Beginn der Leistungserbringung an.
(3)
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3
Leistungsumfang
(1)
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nach aktuellem Stand der Technik und einschlägigen Vorschriften (insbesondere § 43 IfSG, HACCP, Biozid-Verordnung).
(2)
Art und Umfang richten sich nach dem Befallsbild zum Zeitpunkt der Beauftragung. Änderungen danach können zu Mehrkosten führen.
(3)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, für die er wie für eigenes Handeln haftet.
(4)
Alle Leistungen werden schriftlich protokolliert und dem Auftraggeber auf Anfrage übergeben.
§ 4
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber teilt vollständig mit: (a) Art und Ausmaß des Befalls; (b) Personen mit Schutzbedarf (Kleinkinder, Schwangere, Allergiker, Haustiere); (c) Gefahrstoffe oder gesundheitsgefährdende Materialien; (d) technische Einschränkungen (laufende Maschinen, sensible IT).
(2)
Der Auftraggeber gewährt zu vereinbarten Terminen ungehinderten Zugang. Notwendige Räumungen sind vorab vorzunehmen.
(3)
Bei Nichterfüllung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin zu verschieben. Entstehende Kosten (Anfahrt, Ausfallstunden) trägt der Auftraggeber.
(4)
Der Auftraggeber versichert, zur Gewährung des Zutritts zum Einsatzobjekt bevollmächtigt zu sein.
§ 5
Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Es gelten die im Angebot genannten Festpreise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sofern nicht als Bruttobetrag ausgewiesen.
(2)
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3)
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen nach § 288 BGB an (gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz).
(4)
Bei Aufträgen ab 500 Euro netto kann eine Anzahlung von bis zu 30 % verlangt werden.
§ 6
Stornierung und Auftragsausfall
(1)
Stornierungen bedürfen der Schriftform (E-Mail oder Brief). Maßgeblich ist der Eingang beim Auftragnehmer.
(2)
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren:
Zeitpunkt vor dem vereinbarten Termin
Stornogebühr
Mehr als 10 Werktage vorher
Kostenfrei
6–10 Werktage vorher
30 %
3–5 Werktage vorher
60 %
1–2 Werktage vorher
80 %
Am Termintag / No-Show
100 %
(3)
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
(4)
Der Auftragnehmer kann Termine aus wichtigem Grund verschieben und informiert den Auftraggeber so früh wie möglich.
(5)
Bei Dauerverträgen (Wartungsverträgen) kann der Auftraggeber mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
§ 7
Video- und Fotoaufnahmen
Hinweis zu unseren Einsatz-Videos
Wir dokumentieren Einsätze für Qualitätssicherung und Marketing. Aufnahmen mit erkennbaren Personen werden ausschließlich mit Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung veröffentlicht.
(1)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen des Einsatzes zu erstellen. Zweck: Dokumentation, Qualitätssicherung, Ausbildung und Vermarktung.
(2)
Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder vertraulichen Betriebsgeheimnissen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers veröffentlicht. Die Einwilligung wird vor dem Einsatz eingeholt.
(3)
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte werden auf Wunsch entfernt.
(4)
Allgemeine Aufnahmen ohne erkennbare Personen (z. B. Schädlingsbilder, Befallsnester) kann der Auftragnehmer ohne gesonderte Einwilligung nutzen.
(5)
Veröffentlichungskanäle: YouTube, Instagram, Facebook, LinkedIn, Pinterest sowie biovex-dortmund.de.
§ 8
Gewährleistung und Nachbesserung
(1)
Der Auftragnehmer gewährleistet fachgerechte Ausführung nach DIN EN 16636 und HACCP-Standards.
(2)
Bei nachweislichen Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
(3)
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen.
(4)
Erneutes Auftreten von Schädlingen durch neuen Zuflug oder neue Befallsquellen nach erfolgreicher Behandlung stellt keinen Mangel dar.
(5)
Gewährleistungsfrist: 1 Jahr gegenüber Unternehmern, 2 Jahre gegenüber Verbrauchern, ab Abnahme der Leistung.
§ 9
Haftung
(1)
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
(3)
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden infolge nicht erfüllter Mitwirkungspflichten nach § 4.
(4)
Für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn haftet der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10
Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß unserer Datenschutzerklärung: biovex-dortmund.de/datenschutz
§ 11
Geheimhaltung und Diskretion
(1)
Der Auftragnehmer wahrt Stillschweigen über alle bekannt gewordenen vertraulichen Informationen – insbesondere Betriebsgeheimnisse, Befallssituationen und persönliche Verhältnisse.
(2)
Diskretion ist ein wesentliches Merkmal unserer Dienstleistung. Unsere Mitarbeiter und Fahrzeuge treten bewusst unauffällig auf.
§ 12
Streitbeilegung
EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr · E-Mail: info@biovex-dortmund.de. Wir sind nicht verpflichtet, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
§ 13
Schlussbestimmungen
(1)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)
Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Dortmund. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3)
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen unberührt (Salvatorische Klausel).
(4)
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Inhaber
Jasin Murati
Gerichtsstand
Dortmund
Gründung
2026
Kontakt
0231 13029199